FAQ

Wie melde ich mich zum Pastoralkolleg an?
Die Anmeldung erfolgt formlos und gerne per E-Mail an die Koordinatoren des Pastoralkollegs, Kirchenrat Michael Schätzel oder Prof. Dr. Christoph Barnbrock. Nach § 6,1 der Fortbildungsrichtlinie der SELK ist die Teilnahme darüber hinaus drei Wochen vorher bei zuständigen Superintendenten zu beantragen.


Wer übernimmt die Kosten?
Ist die Teilnahme nach den „Richtlinien über berufsbegleitende Fortbildung, Bildungsurlaub und Zusatzausbildung für Pfarrer und Pastoralreferentinnen der SELK“ genehmigt worden, trägt die Allgemeine Kirchenkasse der SELK alle Kosten der Fortbildung (einschließlich Fahrtkosten). Mit dem Antrag auf Erstattung, für den sich im Internen Bereich dieser Homepage ein Formular findet, ist eine Teilnahmebescheinigung einzureichen.


Wie oft darf/muss ich am Pastoralkolleg teilnehmen?
Die Pfarrer und Pastoralreferentinnen der SELK sind verpflichtet, in einem Zeitraum von fünf Jahren zumindest einmal an einer mindestens dreitägigen anerkannten berufsbegleitenden Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen. Das muss nicht ein Kurs des Pastoralkollegs sein, kann es aber natürlich sehr gerne. Über diese Pflichtfortbildung hinaus kann in jedem Kalenderjahr einmal eine weitere berufsbegleitende Fortbildung bewilligt werden. Zum Nachweis der absolvierten Fortbildung ist der genehmigenden Stelle eine Teilnahmebescheinigung einzureichen.


Kann ich am Pastoralkolleg teilnehmen, wenn ich Dienst in einer anderen Kirche tue?
Sehr gerne! Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf.


Unter welcher Ordnungsnummer finde ich die „Fortbildungsrichtlinie“?
Sie findet sich als „Richtlinien über berufsbegleitende Fortbildung, Bildungsurlaub und Zusatzausbildung für Pfarrer und Pastoralreferentinnen der SELK“ unter der Ordnungsnummer 1101 im Ordnungswerk der SELK oder ganz einfach im Internen Bereich dieser Homepage.